Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen…
fordert von niedergelassenen Ärzten, dass sie mehr Sprechstundenen nach 18 Uhr und an Wochenenden anbieten sollten. Die Ärzteschaft reagiert mehr als irritiert.
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, meint: „Denn Krankheiten richten sich nicht nach den Lieblingsöffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte.“ Er folgert daraus, dass Patienten immer häufiger gezwungen werden, in die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu gehen, weil keine Praxis mehr geöffnet hat.
Nach Angaben einer Forsa-Umfrage, die der GKV-Spitzenverband im Spätsommer in Auftrag gegeben hat, öffnen am Mittwoch Nachmittag nur ein Fünftel der Arztpraxen. Am Freitag Nachmittag sind dies sogar noch weniger. Montags, dienstags und donnerstags haben etwas mehr als die Hälfte der befragten Praxen auch noch nach 18 Uhr Sprechstunden. Nach 19 Uhr sind dies nur noch 10%.
Ein weiterer Kritikpunkt von Stackelbergs ist die Mindestzahl von derzeit 20 Sprechstunden. Wenn Arztpraxen tatsächlich nur diese 20 Stunden anböten, dann dürften Sie in dieser Zeit zumindest keine Privatpatienten behandeln. „Für private Zusatzgeschäfte müssen zusätzliche Termine und Sprechstunden angeboten werden.“ In der Umfrage hatte 99% der Ärzte angegeben, in den Sprechzeiten auch privatversicherte Patienten zu versorgen.
Außerdem kritisiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, dass es häufig nur in der Theorie ausreichend Ärzte gibt. Wenn diese Ärzte aber operierten und daher keine Zeit mehr für ihre Sprechstunden hätten, werde es in der Praxis natürlich knapp. So soll es in Zukunft eine bessere Organisation und Planung zwischen Krankenkassen und Ärzten geben.
Reaktion der KBV
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert von Stackelbergs Äußerungen aufs Schärfste und bezeichnet die Studie sogar als Fake News. „Die Aussagen des GKV-Spitzenverbands sind ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und zeugen von der Ferne von Krankenkassenfunktionären zur Versorgung von Patienten.“
Mitnichten läge die Durchschnittsarbeitszeit bei 29 Stunden, sondern bei 52 Wochenstunden. Darüberhinaus verweigerten die Krankassen eine entsprechende Finanzierung. 15 % der Leistungen würden sie nicht vergüten.
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